29.07.08

Noch und wieder aktuell: Die "innere Sicherheit"

Filed under Die Terrorverschwörung

Habe einen sehr schönen Artikel gefunden, der zwar schon über ein Jahr alt ist, aber eigentlich noch genauso aktuell wie bei Erscheinen, da sich seither wenig verändert hat.

Heribert Prantl schreibt auf das-parlament.de unter dem etwas plakativen und nicht so ganz zum Artikel passenden Titel Wanzen via Web über neue Sicherheitsgesetze, den Großen Lauschangriff, Überwachung, Befugnisse der Geheimdienste etc.

Ein paar Auszüge, die ich erwähnenswert fand:

"Bisher ist stets nur über einzelne Maßnahmen und Gesetze gestritten worden. Von jedem einzelnen dieser vielen Gesetze und von jeder einzelnen dieser vielen Maßnahmen hing angeblich jeweils die Zukunft der inneren Sicherheit ab. So war es beim Lauschangriff, bei der Ausweitung der Telefonüberwachung, beim Luftsicherheitsgesetz, beim biometrischen Personalausweis, so war es bei der Schleier- und Rasterfahndung, bei der Anti-Terror-Datei und beim heimlichen Zugriff des Verfassungsschutzes auf private Bankkonten. Und so ist es heute bei Diskussion um die Videoüberwachung, die automatische Gesichtserkennung, die Verwendung von Mautdaten zur Fahndung und zur Überwachung, so ist es bei der geforderten Vorratsspeicherung der Telefon- und Internetdaten, der Fingerabdrücke und der Passfotos aller Bürger, und so ist es beim Streit um die geheime Online-Durchsuchung privater Computer.

Frühwarnsystem mit hohem Preis

In der Summe geht es den neuen Sicherheitsgesetzen nicht mehr primär um die Verfolgung begangener Straftaten, auch nicht primär um die Verhinderung einzelner krimineller Handlungen. Es geht vielmehr darum, ein Frühwarnsystem zu errichten, um Risiken krimineller oder terroristischer Art schon im Vorfeld ihrer Realisierung zu erkennen und zu bekämpfen. Dabei werden, und das ist der Preis dieses Frühwarnsystems, Mittel und Methoden angewendet, die im Strafrecht nur gegen Verdächtige möglich waren: Abhören, Belauschen, Durchsuchen. Der staatliche Zugriff auf private Konten, Dateien und Gespräche wird umfassend erlaubt, die Legitimations- und Legalitätsgrenzen, die bisher dabei galten, werden vernachlässigt; die Größe der terroristischen Bedrohung gilt als Begründung.

Das Gesetz mit dem monströsen Namen "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz", das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, hat nicht nur den - notwendigen - Ausbau der Kompetenzen des Bundeskriminalamts gebracht. Es hat zugleich einer seit langem zu beobachtenden Entwicklung einen neuen Schub gegeben: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden vorgesehen sind. Das läuft letztendlich auf eine Verschmelzung von Polizei und Geheimdienst hinaus."

Wenn man diese Absätze liest, wird man das Gefühl nicht los, dass der orwellsche Staat fast erreicht ist...
Hier noch ein Bisschen mehr:

"[...]Die Erfassungsnetze werden dichter, die beobachtungsfreien Zonen kleiner.

Jeder Einzelne gilt als Risikofaktor, jeder muss es sich gefallen lassen, dass er ohne einen konkreten Anlass "zur Sicherheit" überwacht und dass seine Kommunikationsdaten "auf Vorrat" sechs Monate lang gespeichert werden. Das Sicherheitsrecht verlässt seine bisherigen Anknüpfungspunkte: Das Strafrecht den konkreten Tatverdacht, das Polizeirecht den der konkreten Gefahr. Das bisherige Normensystem löst sich auf in einem einheitlichen Recht der inneren Sicherheit, das immer weniger zwischen Unschuldigen und Schuldigen, zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen unterscheidet. Das bisherige Rechtsschutzsystem steht einigermaßen hilflos neben dieser Entwicklung.

[...]

Es bahnt sich, wenn die Pläne zu den neuen Sicherheitsgesetzen Realität werden sollten, ein massiver Verfassungskonflikt an."

Da kann ich doch nur noch auf unser gutes altes Verfassungsgericht hoffen.

Good Night, and Good Luck!

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